09.01.2019 16:43

Neue Regelungen in 2019

2019 tritt eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird ab dem 01.01.2019 von 8,84 € auf 9,19 € erhöht. 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 € folgen.

Brückenteilzeit

Mit der neuen Regelung - der Brückenteilzeit - sollen Beschäftigte Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren können. Die Neuregelungen im Januar 2019 ermöglichen Arbeitnehmern befristet (bis zu fünf Jahren) in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ab dem 01.01.2019 die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung weiterhin zu gleichen Teilen. Dies gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz sondern auch für den individuellen von jeder Krankenkasse selbst bestimmenden Zusatzbeitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung werden erhöht. Die Rechengrößen werden damit wie in jedem Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung hingegen wird von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt.

Selbständige, die über wenig Einkommen verfügen, müssen weniger an die Krankenversicherung zahlen. Der Mindestmonatsbeitrag zur Krankenversicherung wird von 340,00 € auf 170,00 € gesenkt.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Die Regelsätze in der Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II steigen um 8,00 €. Die Alleinbleibende erhalten somit ab dem 01.01.2018 - 424,00 € monatlich. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls.

Steuern

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 7.620,00 € und zum 01.01.2020 auf 7.812,00 € erhöht. Zudem verlängert sich für alle Berufstätigen die Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Statt bisher am 31. Mai muss diese spätestens am 31. Juli für das vergangene Steuerjahr abgegeben werden.

Kindergeld

Das Kindergeld wird ab dem 01.07.2019 um 10,00 € für jedes Kind erhöht.

  bis 30.06.2019 ab 01.07.2019
erstes Kind 194,00 € 204,00 €
zweites Kind 194,00 € 204,00 €
drittes Kind 200,00 € 210,00 €
jedes weitere Kind 225,00 € 235,00 €

 

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